BKK Pfeifer & Langen
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Beitragssätze

Hier finden Sie alle Zahlen und Fakten für die Abführung der Sozialversicherungs-Beiträge Ihrer bei der BKK Pfeifer & Langen versicherten Arbeitnehmer.

  1. Beitragssätze ab 01.07.2009

    14,9 % (14,3 %)(ermäßigt ohne Krankengeld-Anspruch)

  2. Höchstbeiträge freiwillig Versicherte

    Die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2010 bei 3.750,00 €.

    Freiwillige Beiträge

      Beitragssatz Beitrag
    Krankenversicherung (mit Krankengeld) 14,9 % 558,75 €
    Pflegeversicherung 1,95 % 73,13 €
    Pflegeversicherung für Kinderlose 2,20 % 82,50 €

  3. Pflichtversicherte Rentner und Versorgungsbezüge

    Krankenversicherungsbeitrag
    14,9 % ab 01.07.2009

  4. Insolvenzgeldumlage

    0,1 % bis 31.12.2009
    0,41 % ab 01.01.2010

Übersicht der aktuellen Beitragssätze

    2010
Beitragssätze
  Krankenversicherung  
  - allgemeiner Beitragssatz 14.90 %
  - ermäßigter Beitragssatz 14.30 %


Pflegeversicherung 1.95 %

Zusatzbeitrag in der Pflegeversicherung für Kinderlose
0.25 %


Rentenversicherung 19.90 %

Arbeitsförderung 2.80 %

Beiträge aus Versorgungsbezügen und gesetzlicher Rente ab dem 01.07.2009 14.90 %
 
Freiwilliger KV-Beitrag 558.75 €
Freiwilliger PV-Beitrag 73.13 €
 
Umlagesätze der Aufwendungsausgleichskasse
U1 Krankheit bei 40 % Erstattung 0.90 %
U1 Krankheit bei 60 % Erstattung 1.50 %
U1 Krankheit bei 80 % Erstattung 2.90 %
U2 Mutterschaft bei 100 % Erstattung ab dem 01.10.2009 0.24 %
 
Beitragsbemessungsgrenzen
Krankenversicherung 3750 €
Rentenversicherung 5500 €
 
Pauschalbeiträge
für geringfügig entlohnte Beschäftigungen
Krankenversicherung 13 %
Rentenversicherung 15 %
 
Bitte geben Sie jeweils bei Beitragsüberweisungen Ihre Arbeitgeber-Betriebs-Nr. an.
Die fälligen Beiträge können per Lastschrift von Ihrem Konto angefordert werden.
Wenn Sie das nutzen möchten, rufen Sie uns an.

Hinweise zur Fälligkeit der Beiträge
Beiträge, die nach dem Arbeitsentgelt oder dem Arbeitseinkommen zu bemessen sind, sind in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem die Beschäftigung oder Tätigkeit, mit der das Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erzielt wird, ausgeübt worden ist oder als ausgeübt gilt; ein verbleibener Restbetrag wird zum drittletzten Bankarbeitstag des Folgemonat fällig

Fälligkeitstermin für das Jahr 2010
MonatJanFebMrzAprMaiJunJulAugSepOktNovDez
Sozialver-
sicherungs-
beiträge
27.24.29.28.27.28.28.27.28.27.26.28.
Beitrags-
nachweise
25.22.25.26.25.24.26.25.24.25.24.23.