Dürener Str. 40
50189 Elsdorf
Telefon: 02274 - 701 119
Telefon: 02274 - 701 107
Telefax: 02274 - 701 140
info@bkk-pfeifer-langen.de
Servicezeiten
Montag - Freitag
8:00 - 16:30 Uhr
Lohnfortzahlung / Umlage
Sicherheit für Sie
Die Lohnfortzahlungsversicherung (LFZV) ist eine Versicherung für Sie als Arbeitgeber um Lohnausfallkosten aufgrund von Krankheit oder Mutterschaft (teilweise) aufzufangen. Die Beiträge zur LFZV heißen Umlage und sind an die Krankenkasse abzuführen, bei der Ihr Arbeitnehmer versichert ist.
Nach dem Gesetz zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen (AAG) werden zwei Ausgleichsverfahren unterschieden.
U1 - Erstattung im Krankheitsfall
U2 - Erstattung bei Schwangerschaft und Mutterschaft
Zur U1 sind alle Arbeitgeber pflichtig, die regelmäßig nicht mehr als 30 Mitarbeiter beschäftigen.
Zur U2 sind alle Arbeitgeber pflichtig, unabhängig von der Anzahl Ihrer Mitarbeiter.
Umlagebeiträge
Die Umlagebeiträge sind ausschließlich vom Arbeitgeber zu tragen und werden aus dem Brutto-Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers berechnet, nach welchem auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung berechnet werden. Einmalzahlungen sind nicht zu berücksichtigen. Gerne senden wir Ihnen eine Broschüre des BKK Landesverband Ost- Arbeitgeberversicherung über Entgeltfortzahlung und Ausgleichverfahren.
Die Bearbeitung der Erstattungsanträge übernimmt für uns der BKK Landesverband Ost- Arbeitgeberversicherung. Ab dem 01.01.2010 gelten folgende Beitragssätze:
U1 – 0,9% (bei 40% Erstattung)
U1 – 1,5% (bei 60% Erstattung)
U1 – 2,9% (bei 80% Erstattung)
U2 – 0,24% (bei 100% Erstattung)
Wie funktioniert die Erstattung?
Bei der U1 wird der von Ihnen gewählte Prozentsatz des Brutto-Arbeitsentgeltes für den Zeitraum in dem Ihr Arbeitnehmer krankgeschrieben war, erstattet.
Bei der U2 werden Aufwendungen nach dem Mutterschutzgesetz in voller Höhe erstattet. Dies gilt für den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld während der Schutzfrist und die Entgeltfortzahlung bei einem Beschäftigungsverbot einschl. der AG-Anteile zur Sozialversicherung.
Wenn Sie einen Erstattungsanspruch geltend machen wollen, müssen Sie immer einen Erstattungsantrag ausfüllen und, im Krankheitsfall (U1) zusammen mit einer Kopie der Krankmeldung, an den BKK Landesverband Ost schicken.
Sie können zwischen Erstattung auf ein Bankkonto oder Verrechnung mit Ihrem Beitragskonto wählen. Sollten Sie sich für die Verrechnung entscheiden beachten Sie bitte, dass der Erstattungsantrag zwei Tage vor dem Fälligkeitstermin bei uns sein muss um eine rechtzeitige Gutschrift auf Ihrem Beitragskonto zu gewährleisten.
Mehr Informationen