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Azubis/Berufsstarter
Hallo Berufsstarter,
Du hast Deinen Ausbildungsvertrag in der Tasche? Herzlichen Glückwunsch! Dann hast Du den wichtigsten Schritt ins Berufsleben geschafft. Ganz gleich, für welchen Beruf Du Dich entschieden hast, auf Dich wartet eine spannende Zeit! Nun brauchst Du auch eine zuverlässige und unkomplizierte Krankenkasse an Deiner Seite – die BKK Pfeifer & Langen.
Da Du zurzeit bei uns über Deine Eltern im Regelfall familienversichert bis, kannst Du uns auch als Krankenkasse für Deine eigene Mitgliedschaft wählen.
Aber Vorsicht! Solltest Du eine Ausbildung außerhalb des Pfeifer & Langen-Konzerns antreten und Dich für eine andere Krankenkasse entscheiden, ist eine spätere Rückkehr zur BKK Pfeifer & Langen aufgrund der eigenständigen Mitgliedschaft grundsätzlich nicht mehr möglich. Wie Du vielleicht weißt, gibt es seit Anfang des Jahres den so genannten Gesundheitsfonds. Dadurch müssen alle Krankenkassen in Deutschland den gleichen Beitragssatz erheben, welcher von Deiner Ausbildungsvergütung abgezogen wird. Darüber hinaus kann jede Krankenkasse von ihren Versicherten einen Zusatzbeitrag einfordern. Viele Krankenkassen werden aufgrund ihrer finanziellen Situation, voraussichtlich noch in diesem Jahr einen zusätzlichen Beitrag einziehen.
Mit dem Beginn einer eigenständigen Krankenversicherung sind einige Formalitäten zu erledigen, die wir Dir gerne so weit wie möglich abnehmen. Du füllst einfach einen Aufnahmeantrag aus, alles Weitere regeln wir für Dich. Dann bekommst Du eine Mitgliedsbescheinigung und erhältst selbstverständlich auch eine neue Versichertenkarte. Die Mitgliedsbescheinigung schicken wir auch direkt an den Arbeitgeber.
Als Mitglied der BKK Pfeifer & Langen hast Du vom ersten Tag an Anspruch auf alle unsere Leistungen. Übrigens: Mit der Wahl einer Krankenkasse wirst Du automatisch auch Mitglied in der Pflegeversicherung.
Als Auszubildender bekommst Du auch ein eigenes Rentenkonto bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Jeder Berufsstarter erhält von der DRV, falls noch nicht vorhanden, einen Sozialversicherungsausweis mit einer Versicherungsnummer. Falls Dir dieser Ausweis noch nicht vorliegt, beantragen wir ihn gerne für Dich.
Wenn Du noch Fragen zu Deiner Krankenversicherung hast, dann rufe bitte
Frau Marlene Zettelmeier unter
02274-701242 an
oder schicke einfach eine E-Mail an
marlene.zettelmeier@bkk-pfeifer-langen.de.
BKK Infos + Tipps rund um den Berufsstart
Der Ausbildungsvertrag ist unter Dach und Fach und Du steuerst immer näher an Deinen ersten Arbeitstag heran. Vergesse dabei nicht, dass noch einige Unterlagen für Deinen Arbeitgeber zu besorgen sind.
Hier eine kleine Checkliste:
--Lohnsteuerkarte: braucht Dein Arbeitgeber unbedingt (diese erhältst Du bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung) Eventuell die Steuererklärung Anfang des nächsten Jahres beim Finanzamt abgeben (auch wegen der Sparzulage) – wer Steuern zahlt kann oft einen Teil wieder zurückerhalten.
--Rentenversicherungsnummer und Sozialversicherungsausweis- hier wendest Du Dich vertrauensvoll an uns, wir kümmern uns um diese Formalitäten. Sollte Dir der Sozialversicherungsausweis bereits vorliegen (durch frühere Beschäftigung) bitte diesen beim Arbeitgeber vorlegen.
--Mitgliedsbescheinigung- diese erhältst Du von unserer BKK nach Abgabe Deiner
Beitrittserklärung. Deine Firma wird Dich dann bei uns anmelden und Du genießt den umfassenden
Versicherungsschutz mit vielen großzügigen Leistungen (siehe auch unsere Leistungsbroschüre).
Das freie Wahlrecht in der Krankenversicherung hast Du:
--wenn Du in den letzten 18 Monaten vor Ausbildungsbeginn keine eigene Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse hatten, sondern familienversichert warst.
--wenn seit Deiner letzten Mitgliedschaft mindestens 18 Monate vergangen sind. Ist dies nicht der Fall, wirst Du automatisch weiter Mitglied bei deiner letzten Kasse. (Dies gilt auch z.B. für eine Mitgliedschaft aufgrund eines Ferienjobs)
--Vermögensbildung: (Bescheinigung über vermögenswirksame Leistungen) Du verdienst noch gar kein Geld und sollst schon wieder ans Sparen denken. Geldanlagen bringen Zulagen bzw. Prämien. Ob Bausparen, Aktien, Aktienfonds und sonstige Sparformen - Vermögensbildung lohnt sich. Eventuell beteiligt sich Dein Arbeitgeber mit den so genannten vermögenswirksamen Leistungen und der Staat mit Sparzulagen.
BKK-Tipp: Gegebenenfalls Teile des Verdienstes zusätzlich anlegen, um die höchstmögliche Förderung zu sichern. Geldinstitute, Bausparkassen usw. beraten Dich über die unterschiedlichen Anlageformen. Deine Entscheidung teilst Du bitte Deinem Arbeitgeber mit.
--Girokonto: Nicht mehr weg zu denken: das Girokonto bei einer Bank oder Sparkasse. Damit der Arbeitgeber das erste verdiente Geld auf das eigene Konto überweisen kann. Vielen Banken und Sparkassen bieten für Berufsstarter besondere Vergünstigungen an, bis zum Nulltarif für die Kontoführung.
Und hier noch ein BKK Tipp:
Bei Fragen zu Deinem Ausbildungsvertrag und dessen Inhalten kannst Du Dich an die “zuständige
Stelle“ wenden.
Zuständige Stelle für Berufe in Handwerksbetrieben ist die Handwerkskammer
- in Gewerbebetrieben, Industrie und Handel ist die Industrie- und Handelskammer zuständig.
- im öffentlichen Dienst ist das Ministerium des jeweiligen Bundeslandes oder ein Bundesministerium für Sie Ansprechpartner.
Wir wünschen Dir schon jetzt, eine erfolgreiche Ausbildungszeit!
Deine BKK Pfeifer & Langen
Download-Antrag Mitgliedschaft