BKK Pfeifer & Langen
Dürener Str. 40
50189 Elsdorf
Telefon: 02274 - 701 119
Telefon: 02274 - 701 107
Telefax: 02274 - 701 140
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Servicezeiten

Montag - Freitag
8:00 - 16:30 Uhr

Mitglied werden

Wer kann Mitglied der BKK Pfeifer & Langen werden?

Wir sind eine "nicht geöffnete" BKK mit Unternehmensbezug zum Pfeifer & Langen-Konzern. Zum beitrittsberechtigten Personenkreis der BKK Pfeifer & Langen gehören u. a. alle (Inlands-) Beschäftigten folgender Betriebe:

  • Pfeifer & Langen, Köln (HV)
  • Pfeifer & Langen, Elsdorf
  • Pfeifer & Langen, Appeldorn
  • Pfeifer & Langen, Lage
  • Pfeifer & Langen, Könnern
  • Pfeifer & Langen, Euskirchen
  • Informatik Service Gesellschaft (ISG)

... die gesetzlich (pflicht- oder freiwillig) versichert sind, sowie deren selbst versicherte Ehegatten - unabhängig davon, wo diese beschäftigt sind!

Ehegatten und Kinder ohne eigenes Beschäftigungsverhältnis werden beitragsfrei in der Familienversicherung versichert, sofern sie über kein oder nur geringes Einkommen verfügen.

Übrigens: Wenn Sie oder Ihr Ehepartner erst mal bei uns versichert sind, können Sie "lebenslang" bei uns versichert bleiben, sogar wenn Sie als Beschäftigte/r den Pfeifer & Langen-Konzern verlassen.

Wechsel der Krankenkasse:

Alle Arbeitnehmer eines der oben genannten Trägerunternehmen, die derzeit noch bei einer anderen Krankenkasse versichert sind, können nach der Kündigung ihrer bisherigen Kasse selbstverständlich zur BKK Pfeifer & Langen wechseln! Es gilt eine Kündigungsfrist von zwei Kalendermonaten.
Beispiel: Kündigung am 20.4. (Eingang bei der Kasse), Ablauf (Ende) des übernächsten Monats = 30.6., Mitgliedschaft bei uns möglich ab 1.7. Darüber hinaus muss eine gesetzliche Bindungsfrist beachtet werden: Pflicht- und freiwillig Versicherte sind an die Wahl ihrer Krankenkasse grundsätzlich mindestens 18 Monate gebunden. Erhöht ihre Krankenkasse die Beitragssätze, besteht auch bereits vor Ablauf von 18 Monaten ein Sonderkündigungsrecht (s. unten).

Familienangehörige

Die BKK ist außerdem offen für alle Familienangehörigen von BKK-Mitgliedern wie

  • Ehepartner, die derzeit noch bei einer anderen (gesetzlichen) Krankenkasse versichert sind
  • Ehepartner und Kinder, die bisher beitragsfrei mitversichert waren und die eine Beschäftigung aufnehmen, und zwar auch dann, wenn sie in einem anderen Betrieb tätig sind!
  • bisher beitragsfrei mitversicherte Kinder, wenn sie eine Ausbildung beginnen oder sich als Student selbst versichern.

Die freiwillige Mitgliedschaft ist u. a. möglich

  • nach dem Ende der Versicherungspflicht durch Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze.
  • wenn erstmals eine Beschäftigung aufgenommen wird und wegen der Höhe des Arbeitsentgelts keine Versicherungspflicht besteht.

Sonderkündigungsrecht:

Wenn Ihre derzeitige Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt, können Sie mit einer Frist von zwei Monaten kündigen und danach zu unserer BKK wechseln!

Die Bindungsfrist von 18 Monaten muss in diesem Fall nicht eingehalten werden!

Download Beitrittserklärung